Kaufabwicklung


Nach dem Paragraph 35 des Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen die Ausländer in der Türkei Grundbesitz erwerben, in deren Land es auch für türkische Staatsangehörige möglich ist, sich Grundbesitz anzueignen. Hier besteht das Gegenseitigkeitsprinzip der einzelnen Länder.

Gekauft werden darf nur in erschlossenen Gebieten bis zu einer Größe von max. 2,5 ha.

In der Türkei wird der Kauf nicht, wie es in Deutschland üblich ist, über den Notar oder Anwalt abgewickelt. Der rechtliche Kauf läuft nur über das Grundbuchamt.

Den Eintrag in das Grundbuch nennt man in der Türkei „Tapu". Dieses Tapu bekommt man nur vom Grundbuchamt und wird Ihnen im Beisein eines staatlich vereidigten Dolmetschers übergeben. Für die Eintragung in das türkische Grundbuch wird von Ausländern eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung" von der Militärbehörde in Izmir benötigt, die besagt, dass es für den Käufer möglich ist, in diesem Gebiet eine Immobilie zu kaufen. Wir prüfen unsere Objekte bevor wir diese zum Kauf anbieten und diese Bescheinigung ist nur noch eine reine Formalität. Die Beantragung dieser „Unbedenklichkeitsbescheinigung" dauert in der Regel ca. 6 Wochen.

Ablauf vom Immobilienkauf in der Türkei
  1. Vereinbarung eines Besichtigungstermins mit unserem Unternehmen: Wir holen Sie zum vereinbarten Termin vom Hotel ab, stellen Ihnen unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter vor, trinken eine Tasse Kaffee zusammen und stellen Ihnen Objekte vor, die Ihren Kriterien entsprechen.
  2. Besichtigung der ausgewählten Objekte, wo wir Sie dann über alle wichtigen Einzelheiten der Immobilien und der einzelnen Gebiete informieren.
  3. Wenn Sie sich für ein Objekt entscheiden, schließen wir mit Ihnen einen Kaufvertrag. In diesem Vertrag werden alle Einzelheiten wie Käufer, Verkäufer, Objekt, Zahlungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Beim Abschluss des Kaufvertrages wird eine Anzahlung von ca. 20% innerhalb von 14 Tagen fällig. Die restliche Kaufpreissumme wird erst bei der Tapuumschreibung (Grundbuchumschreibung) fällig.
  4. Wir, als Ihr Partner vor Ort, reichen die Unterlagen für die Grundbucheintragung beim Tapuamt (Grundbuch- und Katasteramt) ein und beantragen alle nötigen Unterlagen in Ihrem Namen. Dafür muss vom Käufer eine notarielle Vollmacht an unser Unternehmen ausgestellt werden.
  5. Sie als Käufer müssen erst wieder erscheinen, wenn die „Unbedenklichkeitserklärung" aus Izmir beim örtlichen Grundbuchamt eingegangen ist. Wir organisieren einen Termin beim Grundbuchamt, an dem auch der Verkäufer oder sein Bevollmächtigter erscheinen. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, bleibt es Ihnen offen unserem Unternehmen in Ihrer Anwesenheit eine Notarielle Vollmacht zur Übertragung der Immobilie in Ihrem Namen zu veranlassen. Die restliche Kaufpreissumme, die Grunderwerbssteuern und die Gebühren für die Umschreibung sind nun zu zahlen und im Beisein eines vereidigten Dolmetschers wird das Grundbuch auf Ihren Namen überschrieben.
  6. Nun sind Sie offizieller Eigentümer Ihrer Immobilie in der Türkei.
  7. Nach Erhalt des Grundbuchnachweises werden wir für Sie die Immobilie bei der örtlichen Behörde auf Ihren Namen eintragen lassen, die Wohnberechtigungsbescheinigung (ISKAN) beantragen und Strom- und Wasserabonnements auf Ihren Namen anmelden.
Folgende Unterlagen werden für den Kauf einer Immobilie in der Türkei von Ihnen benötigt:
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • 2 Passbilder
  • Steuernummer (vom örtlichen Finanzamt)